Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Seniorenzentrum Schönblick GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:

www.schoenblick-gmbh.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.

Die Vereinbarkeit wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung vorgenommen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Inhalte.
  • Einzelne PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei lesbar.
  • Die Kontraste einzelner Gestaltungselemente können in bestimmten Bereichen nicht ausreichend sein.
  • Einige Bedienelemente und Formulare sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur steuerbar.
  • Eingebundene Inhalte oder externe Dienste Dritter können Barrieren enthalten, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2026 erstellt.

Die Bewertung der Website erfolgte durch eine interne Prüfung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Seniorenzentrum Schönblick GmbH
Alte Ziegelei 1
97999 Igersheim

Telefon: +49 7931 9729-0
E-Mail: info@schoenblick-gmbh.de

Schlichtungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Informationen zur Schlichtungsstelle BGG